1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsgegenstand

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WE4ALL UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch dem Geschäftsführer Nezar Al-Shakerchi, Ella-Barowsky-Straße 69 10829 Berlin, Tel.: +49 (0) 174 – 1973688, E-Mail: info@we4all.eu, Internet: https://we4all.eu/ (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und den Kund:innen (im Folgenden geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) des Auftragnehmers.

1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

1.4. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Lieferung von Produkten (im Folgenden „Waren“ genannt), die der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt, ohne Rücksicht darauf, ob der Auftragnehmer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).

1.5. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

1.6. Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Auftraggebern in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

2. Leistungen

2.1. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Angebot des Auftraggebers unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

2.2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Er ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

2.3. Der Auftragnehmer wird die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist er jedoch nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten durch den Auftragnehmer bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.

3. Vertragsschluss und Vertragssprache

3.1. Der Auftraggeber kann telefonisch, per E-Mail, über das auf der Website des Auftragnehmers integrierte Online-Kontaktformular oder postalisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.

3.2. Der Auftragnehmer lässt dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin in Schrift- oder Textform (per E-Mail oder Brief) ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Auftraggeber zuvor ausgewählten Ware des Auftragnehmers zukommen.

3.3. Dieses Angebot kann der Auftraggeber durch eine gegenüber dem Auftragnehmer abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail und postalisch oder durch Zahlung des vom Auftragnehmer angebotenen Preises für die gewählte Ware innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Auftraggebers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Sofern der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt, ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in seinem Angebot nochmals explizit hinweisen.

3.4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

3.5. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt ergänzend: Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.

3.6. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet der Auftragnehmer Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.

4. Widerrufsrecht

4.1. Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.

4.2. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

4.3. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.

5. Lieferung- und Versandbedingungen

5.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von dem Auftragnehmer bei Annahme der Bestellung angegeben.

5.2. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die während der Bestellung angegebene Lieferanschrift des Auftraggebers ist maßgeblich.

5.3. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“. Dies bedeutet, dass die Ware bis zu der nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse geliefert wird. Dies gilt nur, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.

5.4. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Dem Auftragnehmer sind Teillieferungen gestattet, soweit dieses für den Auftraggeber zumutbar ist. Im Falle zumutbarer Teillieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

5.5. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu tragen. Dies gilt nicht im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung, wenn der Auftraggeber sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Auftraggeber die in der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers hierzu getroffene Regelung.

5.6. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Auftraggeber mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Auftraggebers. Schuldet der Auftragnehmer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Auftraggeber über.

Handelt der Auftraggeber als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Auftraggeber den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.7. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Sofern eine Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich ist, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn z.B. die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Auftraggebers passt, oder weil der Auftraggeber nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Auftraggeber mit angemessener Frist angekündigt wurde. Die Kosten betragen für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Den Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass diesen überhaupt kein, ein niedriger oder ein höherer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5.8. Sofern der Auftragnehmer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers, wenn der Auftragnehmer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Auftragnehmer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Auftragnehmer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

5.9. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Hat der Auftragnehmer das Nichteinhalten verbindlicher Lieferfristen zu vertreten, steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Der Auftraggeber ist auf Verlangen des Auftragnehmers verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen des Nichteinhaltens verbindlicher Lieferfristen vom Vertrag zurücktreten möchte. Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als einen (1) Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann der Auftragnehmer für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens durch die Parteien bleibt hiervon unberührt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.10. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, wird dieser im Falle von angelieferten Waren mit offensichtlichen Transportschäden gebeten, diesen Fehler möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit dem Auftragnehmer aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche sowie deren Durchsetzung, insbesondere für die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers, keinerlei Konsequenzen.

5.11. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich.

5.12. Der Auftragnehmer liefert nicht an Packstationen.

6. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

6.1. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tage der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Liefer- und Versandkosten werden bei den jeweiligen Produktbeschreibung im Angebot gesondert angegeben.

6.2. Wenn die Bestellung des Auftraggebers gemäß Ziffer 5.4. durch Teillieferungen erfolgt, entstehen dem Auftraggeber nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Auftraggebers, berechnet der Auftragnehmer für jede Teillieferung Versandkosten.

6.3. Kosten für Überverpackung oder Spezialgrößen gesondert erfragen.

6.4. Ist der Auftraggeber Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr als vier (4) Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Ausführung der Dienstleistungen des Auftragnehmers Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangte Entgelte, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder der Kostensenkung zu ändern. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

6.5. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt der neue Preis aufgrund des dem Auftragnehmer zustehenden Preisanpassungsrechtes 20 % oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

6.6. Der Auftraggeber kann den Kaufpreis nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:

6.6.1. Bei der Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Die Lieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang.

6.6.2 Bei der Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden „PayPal“ genannt), unter Geltung der unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen.

6.6.3. Auftraggeber, die Unternehmer sind, können den Kaufpreis ergänzend mit der Zahlungsart „Rechnungskauf“ bezahlen. Der Kaufpreis wird fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in seinem Angebot auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.

6.7. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug.

6.8. Für Unternehmer gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

6.9. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

6.10. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

7. Haftung für Mängel und Garantien

7.1. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Hiervon abweichend gilt:

7.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher beträgt die Verjährungsfristen für gesetzliche Mängelansprüche beim Kauf neuer Waren zwei (2) Jahre mit der Ablieferung der Ware.

7.3. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch gem. § 445a BGB bleiben unberührt.

7.4. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Der Auftragnehmer leistet gegenüber dem Auftraggeber nach seiner Wahl zunächst Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

7.5. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigene Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers und die Herstellerangaben, die in den Vertrag einbezogen werden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

7.6. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Dies gilt nicht für den Fall, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Sofern eine Ware unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, haftet der Auftraggeber lediglich für Mängel, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.

7.7. Handelsübliche, gemäß Güternormen zulässige oder geringe material- und fertigungsbedingte Abweichungen in der Oberflächenbeschaffenheit, Materialeigenschaft, Druckorientierung von Waren, Verzug, Schrumpfung , Ausdehung und Belastungsfähigkeit sind nicht als Mangel anzusehen.

7.8. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt: Liefert der Auftragnehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7.9. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:

für ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf (5) Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit zwischen den Parteien vereinbart soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

7.10. Unter Kaufleuten i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Auftragnehmer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die dort geregelte Untersuchungs- und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

8. Haftung für Schäden

8.1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist,
für ggf. bestehende Verpflichtungen des Auftragbenehmers ggü. Verbrauchern zur Bereitstellung von Aktualisierungen im Fall von Verträgen über digitale Produkte oder Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen

soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

8.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 8.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

8.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Gegenüber Verbrauchern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises vor.

9.2. Gegenüber Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist dieser zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen – in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen dem Auftragnehmer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

10. Regelungen zur Verarbeitung von Waren nach auftragnehmerspezifischen Vorgaben und Freistellung bei Verletzung Rechte Dritter

10.1. Sofern zwischen den Parteien neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware vertraglich vereinbart wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, etc.) in den von dem Auftragnehmer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, dem Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Der Auftraggeber ist für die Beschaffung und den Rechteerwerb der Inhalte selbst verantwortlich. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Inhalte überlässt, versichert er, zur Übergabe und Verwendung der vorgenannten Inhalte berechtigt ist. Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, dass durch die Übergabe und Verwendung der Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.

10.2. Soweit Dritte gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche geltend machen können, die im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Auftraggebers durch den Auftragnehmer entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten von den Ansprüchen Dritter freizustellen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Auftragnehmer gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben, und ihm, soweit nach den Umständen des Einzelfalles möglich, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche dem Auftragnehmer entstehenden Rechtsverfolgungskosten im Rahmen der Inanspruchnahme durch Dritte, soweit diese notwendig und angemessen sind, zu übernehmen. Hierzu zählen insbesondere auch alle Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Eine Kostenübernahme entfällt, wenn der Auftraggeber die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

10.3. Soweit die vom Auftraggeber überlassenen Inhalte gegen geltendes Recht, die guten Sitten, gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, kann der Auftragnehmer die entsprechenden Verarbeitungsaufträge ablehnen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.

11. Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu verlängern und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermine und -fristen gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

12. Alternative Streitbeilegung

12.1. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.  Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

12.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Universalschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.

13. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

13.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13.2. Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

13.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Berlin. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 08.02.2022

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